Eine Gefahrenzonenplanung ist für den Donaugraben, Rohrbach und Rußbach durchzuführen. Die Erstellung hat entsprechend der WRG-Gefahrenzonenplanung idgF und nach den Technischen Richtlinien für die Gefahrenzonenplanung gem. §42a WRG des BMLFUW idgF zu erfolgen. Das Bearbeitungsgebiet umfasst ausgewählte Bäche und Flüsse mit einer Gesamtlänge von rund 136 km. Das Gesamt-Bearbeitungsgebiet wird regional in 2 Lose mit unterschiedlicher Größe unterteilt.