Gemäß Bundes- Umgebungslärmschutzgesetz (Bundes-LärmG, BGBl. Nr. 60/2005) und gemäß Bundes-Umgebungslärmschutzverordnung (BGBl. II Nr. 144/2006 bzw. Novelle 2019) müssen alle fünf Jahre Lärmkarten der sechs Flughäfen in Österreich erstellt werden. Diese Lärmkarten inklusive Ergebnisbericht sind bis Ende Mai 2022 von Auftragnehmer zu erstellen.