Das Land Oberösterreich beabsichtigt, Überprüfungstätigkeiten für
• elektrischen Leitungsanlagen für Starkstrom, die nach dem Oö. Starkstromwegegesetz 1970 genehmigt wurden sowie
• Stromerzeugungsanlagen, die nach dem Oö. ElWOG 2006 genehmigt wurden
und bei denen es jeweils einen behördlichen Auftrag zur Überprüfung gibt an befugte und geeignete Unternehmen zu vergeben. Dabei soll für den Leistungszeitraum von zwei Jahren mit bis zu drei Unternehmen ein Rahmenvertrag abgeschlossen werden.