Im Zuge der  Streckenmodernisierung, sind das Aufnahmegebäude, sowie die Stellwerke 1 und 2 für die Abwicklung des Betriebes nicht mehr erforderlich und sollen abgebrochen werden.
Das Aufnahmegebäude soll bis 1,0m unter GOK, sowie das Stellwerk 1 und 2 zur Gänze abgetragen und 
die Materialien entsorgt bzw. STW 2 mit vor Ort aufbereitetem Recyclingbaustoff verfüllt werden.
Termine lt. Baubeschreibung.


Basisangebot