Polierausbildung Teil 1 für beim AMS vorgemerkte Personen mit folgenden Voraussetzungen:
> Maurer, Schalungsbauer, Zimmerer, Steinmetze mit positivem Lehrabschluss
und 2 Jahre einschlägige Praxis (ohne Lehrzeit) oder
> 5 Jahre einschlägige Praxis im Bereich Hoch-/Tiefbau