Aus der diesbezüglichen Rahmenvereinbarung Ambulante Rehabilitation Tranche I erfolgten Abrufe zur Durchführung ambulanter medizinischer Rehabilitationsverfahren (RV) zur Behandlung von anspruchsberechtigten Personen der PVA, ÖGK, SVS und BVAEB in den Phasen II und III mit den Zuweisungsindikationen BSR, HKE, ONK, PSY, PUL, STV und NEU. Erster Abruf durch die PVA vom 31.8.2020 (BSR, ONK, PSY, PUL, STV, NEU) bzw. 8.2.2021 (HKE) im Ausmaß von 248 RV der Phase II pro Jahr. Zweiter Abruf im Namen der o.a. Sozialversicherungsträger in allen angeführten Indikationen im Ausmaß von 208 RV pro Jahr vom 13.4.2022, gesamt somit 456 RV pro Jahr. Vertragslaufzeit: befristet mit Option auf Verlängerung für eine weitere bestimmte oder auf unbestimmte Zeit.