Im nationalen Aktionsplan für seltene Erkrankungen (NAP.se) ist die Designation von Einrichtungen mit spezifischer Expertise im Bereich seltener Erkrankungen zu Expertisezentren vorgesehen. Der Prozess für die Designation wurde bereits etabliert und in der Bundes-Zielsteuerungskommission (B-ZK) 2015 beschlossen. Mit den weiteren Desigantionsverfahren wird die Gesundheit Österreich GmbH beauftragt.