Abschluss einer Rahmenvereinbarung gemäß § 203 lit.7 mit mehreren Unternehmen betreffend die Erbringung der Generalplanung für die Sanierung und Neuverlegung von Wasserversorgungsanlagen (Haupt- und Anschlussleitungen) sowie diverse Versorgungsanlagen und im Weiteren auch die örtliche Bauaufsicht im Versorgungsgebiet der Auftraggeberin.