Im Zuge der gegenständlichen lärmtechnischen Untersuchung ist die Schutzwürdigkeit gemäß Dienstanweisung Lärmschutz an bestehenden Bundesstraßen zu ermitteln und es sind mögliche straßenseitige LSM zu planen.
Die im Untersuchungsraum befindliche Anschlussstelle Sattledt ist zu berücksichtigen. Weiters sind gemäß Dienstanweisung auch andere Emittenten wie zB. Landes- und Gemeindestraßen zu berücksichtigen.
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