Ziel ist es, Engpässe bei der Versorgung von Gesundheitsdienstleistern in Ö (insb. Krankenhäuser, Pflegedienste etc.) mit medizinischen Produkten wie z.B. medizinische Atemmasken, Schutzanzügen etc. bestmöglich zu verhindern. Dadurch sollte die vom Krisenstab des BMSGPK befürchtete erhöhte Zahl an Toten im Falle eines Versorgungsengpasses mit diesen Produkten verhindert werden. Nach Freigabe durch die vom Krisenstab im BMSGPK genannte Ansprechperson beschaffte die ÖRK Einkauf & Service GmbH bis 15.04.2020 im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und ab 16.04.2020 im Namen und auf Rechnung des Bundes von ausgewählten Vertragspartnern die erforderlichen medizinischen Produkte und schloss bis 15.04.2020 im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und ab 16.04.2020 im Namen und auf Rechnung des Bundes Verträge mit diesen sowie, falls erforderlich, auch mit Frachtunternehmen ab. Der in lit m) angeführte Wert ist als Höchstwert basierend auf maximal abrufbaren Mitteln zu verstehen.