Erstellt wird eine qualitative und quantitative Analyse der Nutzung der Bildungskarenz (BK) und der Bildungsteilzeit (BT), deren Inanspruchnahme und Wirksamkeit sowie der Effekte legistischer Änderungen seit 2009, um Erfolgsbedingungen und -kriterien für eine etwaige Weiterentwicklung abzuleiten. Der Evaluierungszeitraum erstreckt sich von 2010 bis 2021. Aufgrund der nötigen Nachbetrachtungszeit werden die Wirkungsanalysen bis zu Förderungsmaßnahmen im Jahr 2019 durchgeführt.