Gemäß Artikel 11 der FFH-Richtlinie sind Erhebungen des Laubfrosches (Hyla arborea) in der alpinen und kontinentalen biogeografischen Region Österreichs durchzuführen, um fachliche Grundlagen zu Verbreitung, Population, Habitatfläche und Habitatqualität sowie Zukunftsaussichten für die Erfüllung der Berichtspflicht nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie zu erarbeiten. (siehe Ausschreibungsunterlagen)