Seitens der ASFINAG besteht eine Räumverpflichtung für die gegenständlichen Sperren. Das Räumvolumen bzw. die Räumtiefe wurde erhoben und daraus eine Massenabschätzung getroffen. Hierbei handelt es sich um einen Richtwert, welcher sich im Zuge der tatsächlichen Beräumung noch verändern kann.