Die Auftraggeberin führt eine unverbindliche Markterkundung gemäß § 24 BVergG 2018 durch. Sie beabsichtigt aus heutiger Sicht gegebenenfalls unter Einbeziehung der Ergebnisse dieser Markterkundung ein Verfahren zum Abschluss eines Energieliefervertrages für den Bezug von Gas für sämtliche Liegenschaften der Auftraggeberin (mit einem entsprechenden Bedarf) in Niederösterreich durchzuführen. Es ist derzeit noch nicht absehbar, ob bzw. wann eine allfällige Auftragsbekanntmachung erfolgt.
Die Auftraggeberin lädt all jene UnternehmerInnen zur Abgabe einer Interessenbekundung ein, die einen oder mehrere der insgesamt 15 Standorte der Wirtschaftskammer Niederösterreich mit fossilem oder erneuerbarem Gas versorgen können (für Details siehe Verfahrensunterlagen).