Die mobile technische Warneinrichtung erfasst Fahrten von Schienenfahrzeugen mittels Schienenkontakte und warnt die Arbeitnehmer durch Abgabe von akustischen Warnsignalen und Drehlampen/ Blitzleuchten, rechtzeitig vor diesen Fahrten.

Die Miete beinhaltet Projektierung, Logistik, Montage, Funktionsabnahme und Demontage der Anlagen sowie die Instruktion auf der Baustelle und ggf. Beistellung von Personal (zB Monteur).
Gemäß der Eisenbahn - ArbeitnehmerInnenschutzverordnung (EisbAV) sind technische Warneinrichtungen zu verwenden, wenn keine technischen Schutzmaßnahmen z.B. Schwenkbegrenzung für Bagger oder betrieblichen Schutzmaßnahmen z.B. keine Fahrten im Betriebsgleis zur Verfügung stehen. Die mobile technische Warneinrichtung kommt zur Anwendung, wenn keine signalabhängige Arbeitsstellensicherungsanlage(SAS) oder stellwerksgebundenes automatisches Warnsystem(AWS) zur Verfügung steht.

Die Leistung besteht in der Projektierung, Lieferung, Montage der technischen Warneinrichtungen, in der Instruktion der/die Bediener, der Überlassung der Warneinrichtung für den Sicherungszeitraum, der Überlassung von Energieerzeugungsgeräten für den Betrieb derselben, in der Entstörung innerhalb vorgegebener Zeiträume, im Umbau (Umprojektierung und Umplatzierung bei geänderten Baustellengegebenheiten), der Demontage und im Abtransport der Komponenten. Die Leistung versteht sich inklusive aller Nebenleistungen.