Aus der Rahmenvereinbarung Ambulante Rehabilitation Tranche I erfolgten Abrufe zur Durchführung ambulanter medizinischer Rehabilitationsverfahren (RV) zur Behandlung von anspruchsberechtigten Personen der PVA, ÖGK, SVS, BVAEB und AUVA in den Phasen II und III mit den Zuweisungsindikationen BSR, HKE, ONK, PUL, STV und NEU. Dritter Abruf durch die PVA vom 17.02.2021 (BSR, HKE, ONK, PUL, NEU) und vierter Abruf im Namen der o.a. Sozialversicherungsträger in allen angeführten Indikationen vom 24.01.2022. Die Abrufe umfassten insgesamt 1.375 RV der Phase II pro Jahr mit befristeter Vertragslaufzeit und Option auf Vertragsverlängerung.