Rahmenvereinbarung für das Freihalten des Gefahrenraums von Eisenbahn- und Leitungstrassen von Bewuchs sowie Baumschlägerungen bzw. Erdbewebungsarbeiten. Dazu sind Forstarbeiter mit entsprechender Ausrüstung sowie Forsttraktor mit Mulcher/Seilwinde/Rückewagen/Kran und dgl. vorzuhalten.