Die Rahmenvereinbarung umfasst die Regelungen eines typischen Verkehrsdienstevertrags betreffend die Region Mittelburgenland und einzelne Kurse des B Linien-Verkehrs unter Berücksichtigung der Vorgaben des VOR. Der AN hat auf Basis der Rahmenvereinbarung pönalisierte Qualitäten sicherzustellen, den Binnenverkehr unter Beachtung der von der VBB / BUMOG vorgegebenen Fahrplänen eigenständig zu erbringen und einzelne Kurse des B Linien-Verkehrs unter Beachtung der Disposition der VBB zu erbringen.