Aufgrund der Auslastung der pva-internen Testkapazitäten mussten zur Aufrechterhaltung des Schutzes der PatientInnen und MitarbeiterInnen in den Eigenen Einrichtungen (SKA-RZ) der PVA, die Verträge der bereits beauftragten externen 4 Laborpartner über die Auswertung von PCR-Tests ab August 2020 bis 31. Dezember 2020 verlängert sowie 5 weitere Labordienstleister (teils ab Mai/Juni 2020) beauftragt werden. Für die diversen Standorte der 15 SKA-RZ und den beiden ZAR in Wien und Graz erfolgte die Auftragsvergabe bzw. Vertragsverlängerung der gegenständlichen besonderen Dienstleistung gemäß § 151 Abs.1 iVm Anhang XVI Teil A Ziffer 69 BVergG 2018 als Notanschaffung gemäß § 37 Abs.1 Z 4 BVergG 2018 (Verhandlungsverfahren) an insgesamt 9 Labordienstleistungsunternehmen. Weiters entstanden auch Kosten beim Transport (insgesamt 15 Transportunternehmen) der Testproben von und zu den Labordienstleistern, welche auch in den angeführten Gesamtkosten (bis 31.12.2020) enthalten sind.