Der Frequenzumformer (FU) St. Michael in der Obersteiermark, ausgestattet mit drei Umformersätzen und einer Gesamtleistung von 3 x 28,5 MW, wurde 1974 in Betrieb genommen. Er dient der Bahnstromversorgung der südlichen Regionen Österreichs und ist daher von zentraler Bedeutung für das Energienetz der ÖBB. Der Frequenzumformer (Primär- und Sekundärtechnik) hat das Ende der technischen Lebensdauer erreicht und muss erneuert werden.
Mit dem einhergehenden Technologiewechsel auf statische Umrichter sind erhebliche Effizienzsteigerungen aufgrund eines verbesserten technischen Wirkungsgrades und somit deutliche Einsparungen durch geringere Netzverluste verbunden.
Aufgaben Allgemein:
Studium und Erörterung sämtlicher Vertragsunterlagen, Projektgrundlagen vor Baubeginn.
Der Planer hat sich vor Baubeginn über alle dem Vertrag zu Grunde liegenden Bestandteile zu informieren.
Lage und Besonderheiten der Baustelle (Begehungen vor Ort)
Bauablauf Konzept des AG
Betriebliche Gegebenheiten
Einbautenerhebungen (Erhebungen bei den Leitungsträgern und vor Ort)
Etwaige Unklarheiten bezüglich Vertragsunterlagen, und Projektgrundlagen sind mit dem Vertragsersteller zu klären.
Erörterung von baustellenspezifischen Problemen mit den an der Planung beteiligten Fachleuten (z.B. erwartete geologisch/geotechnische sowie hydrogeologische Verhältnisse).
Abstimmungsbesprechungen mit dem Auftraggeber in einem für die Erstellung der Planunterlagen erforderlichen Ausmaß.
Erarbeitung von Ausführungsvorschlägen.
Bautechnische Einreichplanung
Die bautechnische Einreichplanung erfolgt in Abstimmung mit dem AG. Für die eisenbahnrechtliche Einreichplanung des AG hat der AN das bautechnische Operart zu erstellen.
Bautechnische Ausschreibungsplanung
Die Ausschreibungsplanung erfolgt auf Basis der Einreichplanung und Angaben des AG, in Abstimmung mit dem AG.
Erstellung Leistungsverzeichnis Baumeisterarbeiten und Mitwirkung bei der Vergabe
Erstellen eines Ausschreibungsleistungsverzeichnisses für die Baumeisterarbeiten – GU
Ausführungsplanung
Die Ausführungsplanung erfolgt auf Basis der Einreichplanung bzw. Ausschreibungsplanung, in Abstimmung mit dem AG und nach Angaben der elektrotechnischen Ausführungsfirma.
Statik und konstruktive Planung
Erstellen einer statischen Berechnung (Standsicherheitsnachweise) für alle neu zu errichtenden Objekte und Bauteile, sowie der für eine Bauausführung notwendigen Schalungs-, Bewehrungs- und sonstige Konstruktionspläne.
Bestandsplanung
Nach Bauende ist eine Bestandsplanung zu erstellen, die den Endzustand abbildet. Abweichungen/Änderungen sowie nicht mehr zugängliche Stellen sind von der ausführenden Baufirma an den Planer rechtzeitig weiterzugeben.
Basisangebot