Im Zuge der Errichtung der S10 Mühlviertler Schnellstraße, Abschnitt Freistadt Nord – Rainbach Nord, ist die Umsetzung von ökologischen Maßnahmen lt. UVP-Bescheid bzw. Auflagen Voraussetzung. Die gegenständliche Baumaßnahme umfasst im Wesentlichen die Herstellung trassenferner Maßnahmen, und zwar Aufforstungs- und Waldverbesserungsmaßnahmen, Wiesenmaßnahmen und gewässerbegleitenden Gehölzpflanzungen.