Die Spendenbegünstigung wurde per Nationalratsbeschluss im Dez. `23 mit dem Gemeinnützigkeitsreformgesetz ausgeweitet. Eine Informationsoffensive soll die neuen Regelungen einer breiten Öffentlichkeit aktiv kenntlich machen. Insbesondere Vereine sollen in einem ersten Schritt über die sie betreffenden Neuerungen und damit verbundenen Anforderungen informiert und zum Ansuchen um Aufnahme in die Liste der spendenbegünstigten Vereine aktiviert werden. Künftig können zusätzlich zu den bisher Begünstigten insbesondere auch Sport-, Bildungs-, Kulturvereine – alle Vereine, die die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit erfüllen, einen Antrag auf Spendenbegünstigung stellen. Auch sollen Spenderinnen und Spender über den steuerlichen Anreiz der Spendenabsetzbarkeit zum Spenden motivieren, da durch die Ausweitung der Möglichkeiten zur Spendenbegünstigung noch mehr begünstigte Vereine zur Auswahl stehen als bisher - unabhängig davon, welche gemeinnützigen Initiativen unterstützt werden wollen.