Ziel der Begleitenden Kontrolle ist im Sinne eines 4-Augenprinzipes die maßgeblichen Projektkomponenten Kosten, Kostenzuordnung, Behördenkonformität, Bauvertragsabwicklung (Ausschreibungs- und Vergabephase sowie Nachtragsmanagement) und Abschlussdokumentation zu überwachen und mittels Quartalsberichten zu dokumentieren. Im Rahmen der Prüf und Kontrollfunktion sind aktiv auch Vorschläge zur Verbesserung bzw. auch für Korrektur-, Ergänzungsmaßnahmen zu setzen.