Mit der gegenständlichen Bekanntgabe wird gem § 62 Abs 1 BVergG 2018 die Beauftragung eines Abrufs für das Jahr 2025 und Folgejahre aus der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung Steuerberatungsleistungen an die Rahmenvereinbarungspartnerin bekanntgegeben. Der Auftragswert des Abrufs aus der Rahmenvereinbarung beträgt EUR 627.000,- exkl USt.