Durch die Umsetzung der Richtlinie EU 2015/996 auf österreichische Verhältnisse (RVS 04.02.11 und ÖAL Richtlinie Nr. 28) steht eine neue Methode zur Berechnung von Lärmimmissionen von Straßenverkehrslärm zur Verfügung.
Diese neue Methode ist im Rahmen der EU Umgebungslärmkartierung zukünftig zu verwenden. Es besteht allgemeines Interesse inwieweit die derzeitigen Festlegungen zum Verfahren andere Ergebnisse bringen, als mit dem derzeitigen Stand der Technik berechnet werden.
Im Rahmen der Evaluierung der Dienstanweisung Lärmschutz an bestehenden Bundesstraßen (DA 18) sollen verschiedene Eingangsparameter im Hinblick auf deren Auswirkungen auf das Wirtschaftlichkeitsverhältnis beurteilt werden. Dazu müssen zu ausgewählten Projekten alternative Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchgeführt werden.