Diese Spezifikation gilt für die Ausführung von Baugrundaufschlüssen sowie dieAnfertigung der zugehörigen Baugrundberichte.Für die Ausführung der Baugrundaufschlüsse sind die anerkannten Regeln derTechnik und die entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften anzuwenden.Es gelten für die Sondierungen und Bohrungen mit Probenentnahme sowie derenzeichnerische Darstellung die DIN EN ISO 14688, 14689, 22475, DIN 4023, DIN18300 und die mitwirkenden Normen in der jeweils gültigen Fassung.Bohr- und Sondierarbeiten dürfen nur von Firmen mit entsprechendenQualifikationsnachweisen gem. DIN 22475-2 durchgeführt werden.