Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Lieferung von Medizinischen Ultraschallgeräten, mit Berücksichtigung von Schallköpfen, Zubehör, Verbrauchsmaterial sowie Leistungen im Zusammenhang mit Installation, Inbetriebnahme, Schulung, Wartung und Reparatur, sowie die zugehörige branchenübliche Beratung.