Um dem Risikoanstieg bei einem Anlagenausfall Rechnung zu tragen, wurde seitens Geschäftsbereichs Betrieb eine Verfahrensanweisung (VA) erstellt, die die anlagenspezifische bzw. störungsspezifische (betriebliche) Vorgangsweise in Form eines 3-stufigen Phasenmodells regelt. 
Im Rahmen dieser Vergabe gilt es, die im Koralmtunnel geplanten tunnelsicherheitsrelevanten Anlagen zu erfassen und den in der Verfahrensanweisung gelisteten Anlagen gegenüberzustellen. Der KAT ist in vielerlei Hinsicht als Sonderfall zu sehen, wodurch über die Verfahrensanweisung hinausgehende Überlegungen notwendig werden. Dabei sind Redundanzen und Abhängigkeiten der Anlagen untereinander zu erfassen, zu beschreiben und erforderlichenfalls mit den zuständigen Stellen der ÖBB abzustimmen.
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