Im Zuge der eisenbahnrechtlichen Einreichung für den Gesamtumbau muss eine Einreichplanung erstellt werden.
Diese umfasst im wesentlichen:
- Planung Gleisanlagen
- Planung Lärmschutzmaßnahmen
- Abstimmung mit Architektur (Dach, Einhausungen, Wegeleitung, usw.)
- Abstimmungen mit Kunstbauten (Unterführung)
- Entwässerungsanlagen (Bereich Gleisanlagen)
Basisangebot