Grundlage der Bestellung sind Stundensätze die nach tatsächlichen Aufwand verrechnet werden.
Für die Stundensätze gibt es eine bestehende Vereinbarung zwischen Rechtsanwaltskanzlei und der ÖBB Holding und ihren verbunden Unternehmen.

 
 
 
Die Vergabe der Kanzlei wurde durch die Rechtsabteilung der Holding definiert.