Bei den in der Übersichtsliste angegeführten Stützmauern sind Erst- bzw. Folgevermessungen erforderlich, die Vermessung erfolgt in Form einer geodätischen Vermessung bzw. mittels Laserscanner Vermessung.
Die Stützmauernobjekte befinden sich am Netz der ASFINAG entlang den Straßenzügen A1+A21+A22+S3+S33.
Ziel der Erst- und Folgevermessungen soll die Schaffung einer dauerhaften Monitoring Grundlage sein.
Basisangebot