Es sind jährlich mehrere, nachstehend definierte Einzelabrufe (unterschieden in fixe und optionale Leistungsteile) zu übernehmen. Der Gesamtabruf erfolgt für 5 Jahre (sohin bis 15.04.2030), wobei die Einzelabrufe zum relevanten Zeitpunkt nochmals konkret fixiert werden. Der im e-Shop hinterlegte Abrufwert versteht sich als Maximalwert aller potenziell beauftragbarer Leistungen im definierten Leistungszeitraum. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf dieser Gesamtsumme. Nur die als fixe Leistungsteile definierten Pakete können vom Auftraggeber zugesichert werden.Abgerechnet werden kann nur der im ursprünglichen Angebot/Preisblatt angebotene Preis je Sprachkombination und Mengenstaffel. Als Berechnungsbasis gilt die Mengenstaffel für den jeweiligen konkreten Einzelabruffall.