Für die Erweiterung der Kapazitäten zur Proteinreinigung ist die Anschaffung von neuen, zeitgemäßen und auf dem neusten Stand der Technik befindlichen Chromatographiesystemen (FPLC) notwendig. Die zwei FPLC-Systeme wurden aufgrund des Vorliegens der Voraussetzungen des § 36 BVergG im Zuge eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung vergeben.