Die gegenständliche Baumaßnahme umfasst im Wesentlichen die Maßnahmen zur Herstellung der Verkehrsführung 4 + 0 auf der Sillbrücke II, RFB Brenner und den anschließenden Freilandbereichen für die Dauer der Neuerrichtung des Tragwerks auf
der RFB Innsbruck. Zusätzlich sind Maßnahmen an den Rampen 2, 3, 4 und 6 erforderlich, um diese an die Verkehrsführung anzupassen.