Die Prüfstelle hat insbesondere die Aufgabe, die Assistenz- und Therapiebegleithunde gem. § 39a BBG auf ihre Voraussetzungen und Eignung für die vorgesehenen Einsatzgebiete zu beurteilen sowie Teambeurteilungen und Kontrollen der Einsatzfähigkeit der Assistenzhundeteams durchzuführen.