All-Risk Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherung (aufgeteilt auf Grundvertrag und Layer), Haftpflichtversicherung und Wohngebäudeversicherung
Verhandlungsverfahren mit EU-weiter Bekanntmachung mit verkürzten Fristen gemäß § 74 BVergG (da Versicherungsschutz ab 01.01.2021 benötigt wird und aufgrund der aktuellen Marktsituation/Kapazitäten-Thematik die Vergabe kurzfristig angepasst wurden musste).
Der Auftraggeber behält sich vor (gemäß § 114 Abs. 3 BVergG) den Auftrag auf Grundlage des Erstangebotes zu vergeben, ohne in Verhandlung zu treten.