Kleinflächensanierung (Mindestbreite 1,30 m) im Zuge der Landesstraße B18. Die Arbeiten umfassen das Abfräsen der Fahrbahn in einer Stärke von 6 cm mit einer Mindestbreite von 1,30 m, das Reinigen und Vorspritzen der Fräsfläche sowie die Anordnung eines Fugenbandes. Abschließend erfolgt der Einbau einer 6 cm AC16deck-Schichte. Details siehe Baubeschreibung.