Die Abteilung V/1 Energie Rechtsangelegenheiten des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) benötigt zur Abfederung von Leistungsspitzen bei der Gesetzes- und Vollzugstätigkeit im Energiebereich die beratende Unterstützung durch eine externe Rechtsanwaltskanzlei.
Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden.
Ziel der Vergabe ist die Auswahl einer Kanzlei mit umfassender Erfahrung im Energierecht sowie in angrenzenden Rechtsgebieten, insbesondere im regulatorischen Kernbereich des Elektrizitäts- und Gasrechts.
Die Rahmenvereinbarung wird für zwei Jahre abgeschlossen und kann optional zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden, mit einer maximalen Laufzeit von vier Jahren.
Die Beratungsleistungen umfassen insbesondere energierechtliche, beihilfenrechtliche, abgaben-, verfassungs- und zivilrechtliche Fragestellungen sowie Tätigkeiten wie die Ausarbeitung und Prüfung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen, Kurzgutachten und Rechtsanalysen.