Der Auftraggeber beabsichtigt, Ergänzende Untersuchungen für jene Verdachtsflächen im Sinne des
§ 13 ALSAG in Niederösterreich durchführen zu lassen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt
sind. Der Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung besteht daher in der Beauftragung von
Auftragnehmern mit der Erbringung und Koordination sämtlicher hierfür erforderlichen (Ingenieur-
)Leistungen, die insbesondere in den Teilen A bis C konkret festgelegt sind
(Untersuchungsprogramm).