Der Auftraggeber beabsichtigt einen Rahmenvertrag für die Erfüllung des Leistungsumfanges abzuschließen. Die Vertragslaufzeit des Rahmenvertrages beträgt ein Jahr und beinhaltet die Option zur Leistungszeitverlängerung um jeweils ein Jahr bis maximal sieben Jahre (insgesamt max. 8 Jahre).