Der Wiener Gesundheitsverbund plant für die Bedarfsträgerin Klinik Favoriten die Beschaffung eines multifunktionellen C-Bogen Durchleuchtungsgeräts mit Angiographie. Neben der Lieferung soll auch die Aufstellung und Inbetriebnahme (inkl Nutzerschulung) von der Auftragnehmerin übernommen werden, sowie die Erbringung von Wartungs- und Instandhaltungsleistungen. Die Auftraggeberin führt ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung mit einem Unternehmen gemäß § 36 Abs 1 Z 3 lit a BVergG 2018 durch, weil die Lieferung aus technischen Gründen nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden kann (technische Ausschließlichkeit).