Neu zu erlassene Gesetze/Verordnungen sollen von vornherein so konzipiert werden, dass sie digitalisierungsfit (möglichst automatisierte bzw. medienbruchlose Verfahren erlauben). Dafür soll als standardisierter Bestandteil der wirkungsorientierten Folgenabschätzung (WFA) ein Digital-Check” eingeführt werden.