Die APG ist gemäß Clean Energy Package (CEP) verpflichtet, NTCs basierend auf einer minimalen Marge auf kritischen Netzelementen an den Gebotszonengrenzen AT-SI, AT-HU, AT-CZ dem Markt zu Verfügung zu stellen. Im ersten Schritt, wird dazu in einem vorgelagerten Schritt der NTC berechnet. Dieser muss im zweiten Schritt unter Beachtung des vorhandenen Redispatch-Potentials und der Möglichkeit von Querreglern (PST), mit einem geeigneten Werkzeug validiert werden. Eine daraus sich ergebende Einschränkung des NTCs ist nur möglich, falls ohne diese die Systemsicherheit gefährdet wäre. Die Systemsicherheit gilt als gefährdet, wenn die zur Verfügung stehenden Maßnahmen (zB.: Redispatch, PST Verstellung) nicht ausreichend sind, um Netzengpässe entsprechend aufzulösen. Zur berücksichtigen sind Methoden anderer Handelszonen (zB. CWE), die durch die physikalische Kopplung einen Einfluss auf den NTC Validierungsprozess haben (können).