Aufgrund der in den Auflagen aus dem UVP-Verfahren festgelegten Schwellenwerte sind während der gesamten Bauphase Messungen der Luftgüte durchzuführen.
Das Messprogramm der Luftgüte ist in naher Abstimmung mit dem Gutachter der UVP-Behörde als Konzept zu erarbeiten und abzustimmen, zu messen und die Ergebnisse sind auszuwerten und dem Gutachter zur Beurteilung vorzulegen.
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