Das vorliegende Beschaffungsvorhaben umfasst im Wesentlichen die Tränkung, Fütterung, tierärztliche Versorgung und Unterbringung von behördlich abgenommenen oder beschlagnahmten Nutztieren, insbesondere von transportierten Tieren zum Zwecke der Transportunterbrechung aufgrund behördlicher Maßnahmen oder aufgrund eigener Dispositionen der Transporteure. Dabei gelten folgende Tierarten als Nutztiere: Pferde und Pferde-Artige (Equiden); Rinder; Schafe; Ziegen und Schweine. Dabei ist unter anderem zu berücksichtigen, dass der künftige Auftragnehmer im Falle der Beauftragung die Unterbringungsmöglichkeiten für Nutztiere jeweils pro behördlicher Abnahme oder Beschlagnahme von bis zu 30 Großvieheinheiten (GVE) gewährleisten muss; die Verwendung von mobilen Abteilungsvorrichtungen ist zulässig. Die allgemeinen Haltungsbedingungen müssen jedenfalls und zumindest die Mindest-Anforderungen der 1. Tierhaltungsverordnung, Anlage 1 bis 5 erfüllen. Für weitere Details siehe Ausschreibungsunterlagen.