Für die Durchführung von Inspektionsarbeiten ist eine Abdämmung und Entleerung der Schleusenkammer erforderlich. Im Zuge dessen sollen auch erforderliche Instandsetzungs-/Sanierungsarbeiten durchgeführt werden.(Wasserhaltungsmaßnahmen, Gerüstarbeiten, Dammbalkenfundamente, Betonsanierungsarbeiten, Steinmetzarbeiten, Taucherarbeiten)