Abruf von Abschlussprüferleistungen für den Rechnungsabschluss 2019 der Pensionsversicherungsanstalt durch einen beeideten Wirtschaftsprüfer/eine beeidete Wirtschaftsprüferin (§ 444 Abs. 1 ASVG) aufgrund der Bestimmungen des Sozialversicherungs-Organisationsgesetzes (SV-OG) aus dem Abschluss einer diesbezüglich abgeschlossenen Rahmenvereinbarung. Der angegebene Auftragswert ist der Pauschalpreis für die Prüfung 2019. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit zu diversen Tagsätzen auch nötigenfalls Zusatzleistungen abzurufen.