Im Hinblick auf das SPOSA II sind bestehende Sportanlagen zu sanieren und zu ertüchtigen. Der Auftraggeber beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen abzuschließen, um möglichst kurzfristig mittels Leistungsabrufen entsprechende Leistungen des Generalunternehmers von mit dem Neubau von Funktionsgebäuden (z.B. Garderoben und/oder Kantinengebäude und/oder Tribünenanlage) vertrauten Unternehmern beauftragen zu können.