Die Wien Energie GmbH (im folgenden kurz AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
gemäß § 215 BVergG idgf mit bis zu zwei Partnern (im Folgenden kurz AN) über die
Lieferung von Ersatzteilen für Lagerstandorte der Wien Energie GmbH im Großraum Wien.