Die Salzburg AG ist Betreiber des städtischen Obusbetriebs gemäß Straßenbahnverordnung (StrabVO). Durch geplante Streckensperren und ungeplante Streckensperren (korrektive Instandhaltung, Unfälle etc.) ist es erforderlich, die genannten Obuslinien gänzlich oder teilweise auf Streckenabschnitten im Schienenersatzverkehr zu führen. Während dieses Zeitraumes ist die Salzburg AG gemäß §18d EisbG berechtigt, den allgemeinen Personenverkehr mit Fahrzeugen durchzuführen, die nicht an Schienen gebunden sind (Schienenersatzverkehr).